Erstellt von , Zuletzt bearbeitet am 22.07.17, 14:43 Uhr
2 Rechtskörper die in Handelsbeziehung treten
z.B. Firma und Verein die
Auch organsiatorische Verschränkungen in Gremien möglich
- aufwand steigt, übersicht schwindet
evtl. "smart" Genossenschaft als einheitsmodell (ask Elesabeth Voss)
(Verbund als Genossenschaftsträger)
####Vorteile:
- Umsetze können nach Bedarf/Passung
Verein: Förderung
Firma: Dienstleistung
####verschiedene Modelle
####Beisspiele
- FabLab Berlin
- hobbyhimmel
- Prinzesinnengärten / nomadisch Grün
Firma:
vosteuerabzugberechtigung
###Matrix
####gemmeinnütziger Verein:
vorteil: umsatz
nachteil: vermögen und sachmittel sind und bleiben im gemeinnützigen besitz, wirtschaftliches handels
langsame entscheidung, geringes commitment
####Firma:
Vorteile:
schnelle entscheidungen, hohes commitment
####Aufgabe
Besitzverhälznisse
klare Regelungen
Raum
- maschinen in Vereinsbesitz
- maschinen im Privatbesitz
####Zutaten
* Visioalisierung verschiedener Verschränkungen
* Muster Case mit Beispielen