Die Bikekitchen Augsburg hat anhand einige konlkreter Fragen zur Praxis der Fahrrad-Selbsthilfewerkstatt antwort der beratenden Kanzlei Schomerus erhalten. Sehr instruktiv für all diejenigen Projekte, die Ersatzteile zum EK weitergeben...
Konkret werden (nach Darlegung der Ausganfslage) folgende Fragen geklärt:
Die FSHW ist der Meinung, dass sie konkret im Sinne der Satzung des Vereins handelt und deshalb Arbeit im ideellen Bereich gemäß der Vereinsbesteuerung leistet und kein gewerblicher Betrieb vorliegt.
Zusatzfrage: Können die Antworten zu diesen Fragen / zu dieser Rechtslage auch auf Veranstaltungen von anderen offenen Werkstätten oder Reparatur Initiativen angewendet werden? Ist es zulässig, dass eine Initiative gespendete Dinge instandgesetzt und wieder gegen Spende abgibt (oder verkauft).