"Gefährliche" wirtschaftliche Tätiglkeit durch Ersatzteil-Weitergabe zum EK ?

Erstellt von tom.hansing@anstiftung.de, Zuletzt bearbeitet am 02.05.19, 10:09

Beschreibung

Die Bikekitchen Augsburg hat anhand einige konlkreter Fragen zur Praxis der Fahrrad-Selbsthilfewerkstatt antwort der beratenden Kanzlei Schomerus erhalten. Sehr instruktiv für all diejenigen Projekte, die Ersatzteile zum EK weitergeben...

Konkret werden (nach Darlegung der Ausganfslage) folgende Fragen geklärt:

  • gefährdet das Verhalten der FSHW konkret die Gemeinnützigkeit des Vereins?
  • Es wird argwöhnt, dass wir mit dem Verhalten der FSHW dem gewerblichen Handel in Konkurrenz gehen und deshalb selbst ein Gewerbe anmelden müssten.

Die FSHW ist der Meinung, dass sie konkret im Sinne der Satzung des Vereins handelt und deshalb Arbeit im ideellen Bereich gemäß der Vereinsbesteuerung leistet und kein gewerblicher Betrieb vorliegt.

  • Wenn nicht und die Gemeinnützigkeit wäre gefährdet, was müsste geändert werden, um dieses nicht mehr zu tun?
  • Muss die Selbsthilfewerkstatt detailliert über Ein- und Ausgaben / Lagerbestand Buch führen, oder genügt bei diesen Summen das bisherige System einer einfachen Bargeldkasse?

Zusatzfrage: Können die Antworten zu diesen Fragen / zu dieser Rechtslage auch auf Veranstaltungen von anderen offenen Werkstätten oder Reparatur Initiativen angewendet werden? Ist es zulässig, dass eine Initiative gespendete Dinge instandgesetzt und wieder gegen Spende abgibt (oder verkauft).