Weiterbildung für Anleiter*innen und Einweiser*innen

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Du hast eigene Materialien (Bilder, Dokumente, Scans von Betriebsanleitungen, PDFs, etc.) oder was tolles im Internet gefunden? Dann schmeiß es einfach hier rein in den Container: https://cloud.offene-werkstaetten.org/s/QPDqMdWjnMNSnRr

 

Offenen Werkstätten führen zumeist Einweisungen und Kurse für Nutzer*innen durch, damit diese Maschinen und Werkzeuge sicher und kompetent handhaben können (einige Beispiele von Materialien hierzu). In einigen Werkstätten ist dies obligatorisch, um überhaupt eigenständig an die Maschinen zu dürfen. In anderen Werkstätten sind diese optional. Folgende Aspekte sind dabei meist handlungsleitend:

  • Wissenstransfer, damit Nutzer*innen Projekte verwirklichen können (Empowerment)
     
  • Sicheres Arbeiten (Unfallschutz)
     
  • Schonendes Arbeiten für Maschine und Material (Ressourcenschonung)
     
  • Rechtliche Absicherung ggü. Schadensersatzforderungen (Versicherung)

 

Die anstiftung möchte in Kooperation mit dem Verbund Offener Werkstätten e.V. ein Weiterbildungsprogramm für Anleiter*innen und Einweiser*innen entwickeln und erproben, das die realen Bedürfnisse Offener Werkstätten maximal berücksichtigt und dabei ein verlässlich hohes Niveau und Qualität bietet.  Das Programm soll modulweise für unterschiedliche Maschinen, Gewerke und Bereiche funktionieren und aus dem Netzwerk für das Netzwerk entwickelt werden.

Zielsetzung: Empowerment (1) von Laien soll maximal im Vordergrund stehen können. Alle  anderen Zwecke (2-4) sollen verlässlich erfüllt sein.

Hintergrund: Die Rechtslage ist schwierig zu durchsteigen, da es vielerlei Stellschrauben zu beachten gibt (Angestellte ja/nein, kommerzielle/nicht-kommerzielle Nutzungen, Organisationsverantwortung, etc.). Zwar ist es nicht zwingend erforderlich Zertifikate erworben zu haben, um Einweisungen durchführen zu dürfen (siehe Leitfaden Haftungsrisiken für Offene Werkstätten), jedoch ist die Unsicherheit hinsichtlich juristischer Belange hier doch sehr ausgeprägt. Was bedeutet Sachkundigkeit konkret? Wann weiß ich, ob ich genug kann und weiß, um anderen Maschinen und Werkzeuge zu erklären? Kann ich das didaktisch überhaupt? Wie dokumentiere ich erfolgte Einweisungen? Wer darf was? Was kann, was muss?

Der Stil von Einweisungen ist sehr unterschiedlich, da für die einen Sicherheitsaspekte und handwerkliche Professionalität im Vordergrund stehen, für andere wiederum eine möglichst niederschwellige und ermutigende Befähigung von Nutzer*innen, damit diese ins Tun kommen. In manchen Werkstätten dürfen nur diejenigen an größere, potentiell gefährliche Maschinen ran, die einen Maschinenschein oder ein anderes Zertifikat vorlegen können. In anderen wiederum dürfen alle Menschen an alle Maschinen, sofern sie eine entsprechende Einweisung absolviert haben. Die konkreten Anforderungen an Einweisungen sind uneinheitlich, bzw. von Werkstatt zu Werkstatt individuell geregelt. Manche Werkstätten lassen als Einweiser*innen und Anleiter*innen ausschließlich ausgebildete Handwerker mit entsprechenden Befähigungsnachweisen zu. Manche Akteure belegen Kurse an Ausbildungszentren, um entsprechende Maschinenscheine zu erwerben, wieder andere entwickeln eigene Schulungsprogramme.

Beispiel Holzbearbeitung: Bestandteil einer Tischler-Ausbildung ist der Maschinenscheinerwerb TSM 1 bis 3. Diese Lehrgänge werden nicht in den Betrieben selbst, sondern von Ausbildungszentren angeboten und durchgeführt. Sie sind teuer, dauern lange und der Zugang zu diesen Lehrgängen ist für Nicht-Lehrlinge beschränkt. Die erwerbbaren Zertifikate haben Marktrelevanz, d.h. sind Teil der Eintrittskarte in die Berufstätigkeit. Es gibt Lehrgangsformate speziell für Menschen, die in Schulen und/oder anderen Bildungseinrichtungen tätig sind. Beispielsweise müssen Lehrkräfte, die in Schulwerkstätten mit Schüler*innen arbeiten, eine abgespeckte Variante der Maschinenscheine machen. Die Befähigung von Laien (oder nachhaltigkeitsrelevante Aspekte, wie die Verwendung von Restmaterialien) sind dabei aber nicht Gegenstand der Ausbildung.

Fazit: Obwohl inhaltlich zum Teil (Technik, Handhabung) sinnvoll, sind diese Lehrgänge nicht auf die konkreten Belange Offener Werkstätten ausgelegt.

Ein Weiterbildungsprogramm für Einweiser*innen, Anleiter*innen und Fachberatr*innen, entwickelt, erprobt und abgestimmt aus dem Netzwerk der Offenen Werkstätten für das Netzwerk der Offenen Werkstätten könnte die Lösung bringen. Ein Modell für eine neue Form der gegenseitigen praktischen Befähigung: Handwerklich-praktischer Wissenstransfer im Sinne von Maschinenkompetenz, Materialkunde, Planungs- und Arbeitsprozesse + die soziale Kunst der wohlwollenden, befähigenden Bestärkung von „Dilettant*innen/Amateuren/Hobbyist*innen + praktisches Nachhaltigkeitsbewusstsein in einem.

Präsentation Florian Artmann

hieraus:

[...]

Beschlossen wurde zunächst eine Bestandsaufnahme durchzuführen: Für welche Maschinen/Werkzeuge/Gerätschaften werden Einweisungen und Kurse in Offenen Werkstätten wie durchgeführt und wie dokumentiert? Welche Materialien werden hierfür genutzt oder wurden dazu erstellt? Beschlossen wurde außerdem eine Befragung zu konzipieren, die die verschiedenen Formen gängiger Einweisungspraxis erhebt. Vor- und Nachteile sollen dadurch sichtbar werden und insbesondere auch die Leerstellen und Bedürfnisse, die in den lokalen Werkstätten identifziert werden. Außerdem soll eine Recherche zusammentragen, welche Materialien, Hilfmittel und Ressourcen es für welche Gewerke, Anwendungen und sonstige werkstattrelevante Belange bereits gibt.

Eine Mailingliste wurde eingerichtet, in der sich am Projekt aktiv Beteiligte austauschen können.

Wer interessante Ressourcen, Links und anderes Beitragen möchte, schreibe bitte an: Johannes May <johannes.may@tinkertank.de>

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Teilnehmer*innen Seminar "Anleitung und Einweisung" 2024 - Augsburg


Teilnehmer*innen Seminar "Kommunikation und WIrkung" 2024 - Ludwigsburg

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