Ausblick: Neue Satzung und Beitragsordnung

24. Juli 2023
Neues

Bildrechte: Viktor Talashuk, Lizenz: Unsplash

 

Liebe Mitglieder,

 

in diesem Post möchten wir euch unsere neue Satzung und Gebührenordnung vorstellen und einige Sachen erklären:

Die Mitgliederversammlung des Verbundes Offener Werkstätten e.V. (VOW) hat am 06.05.2023 die neue Satzung und Gebührenordnung beschlossen. Bei einigen Mitgliedern sorgt die neue Gebührenordnung jedoch für Erstaunen und Verwirrung. Manche meinen sogar, der Beitrag wäre nun viel teurer. Um Klarheit zu schaffen, möchten wir euch in dieser Blog-Beitrag mitnehmen und aufzeigen, dass sich gar nicht so viel ändert. Im Gegenteil: Es wird einfacher.

So war das bisher

Über 90% unserer Mitglieder, sowohl Offene Werkstätten (OWs) als auch Reparaturinitiativen (RIs), nutzen die günstige Haftpflichtversicherung und zahlen hierfür einen Beitrag von 99,30 Euro p.a.. Dazu kommt noch der Mitgliedsbeitrag für eure Mitgliedschaft im VOW. Beide Beträge werden häufig separat überwiesen oder abgebucht und unterscheiden sich nochmal bei Offenen Werkstätten, je nachdem ob sie die Haftpflichtversicherung nutzen (120 Euro) oder nicht (60 Euro). Zudem war vielen Mitgliedern der Unterschied zwischen ordentlichen und Fördermitgliedern nicht klar. Ganz schön verwirrend, oder? Das finden wir auch.

Das wird sich ändern

Die Mitgliederversammlung hat deshalb entscheiden die Gebührenordnung zu vereinfachen. Ab 2024 unterscheiden wir in Ordentliche Mitglieder (für Offene Werkstätten mit Gemeinnützigkeit) und Außerordentliche Mitglieder (Reparaturinitiativen und Offene Werkstätten ohne Gemeinnützigkeit). Ab dem kommenden Jahr gibt es für die jeweiligen Mitgliedsarten nur einen Beitrag und in diesem ist der Versicherungsschutz gleich inkludiert. Ordentliche Mitglieder zahlen dann einen Mitgliedsbeitrag von mindestens 220 Euro, Außerordentliche Mitglieder von mindestens 120 Euro.

Auf den ersten Blick scheint das besonders viel, aber rechnet man die bisher zwei Beiträge zusammen, ändert sich für die meisten Mitglieder nur wenig. Die meisten Offenen Werkstätten zahlen bisher 120 Euro (Mitgliedsbeitrag) + 99,30 Euro (Haftpflichtversicherung) = 219,30 Euro. Die meisten Reparaturinitiativen zahlen bisher mindestens 20 Euro (Mitgliedsbeitrag) + 99,30 Euro (Haftpflichtversicherung) = 119,30 Euro. Mit nur 70 Cent mehr machen wir es rund, übersichtlich und die Haftpflichtversicherung ist gleich mit drin.

Die beiden Grafiken unten sollen euch das Ganze nochmal besser veranschaulichen. Zudem findet ihr hier die neue vorauss. ab 2024 gültige Satzung und Beitragsordnung.

Ausnahmen und Solidaritätsprinzip

Das alles gilt für die meisten Offenen Werkstätten und Reparaturinitiativen. Die wenigen OWs und RIs welche bislang keine Haftpflichtversicherung genutzt haben, sind ab sofort mitversichert und zahlen den Beitrag wie oben aufgeführt. Nur in einigen wenigen Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden.

Die neuen Beiträge sind übrigens Mindestbeiträge. Wenn ihr in der Lage seid mehr zu geben, freuen wir uns über einen solidarischen Mehrbeitrag. Damit bauen wir z.B. unser digitales Angebot für die Werkstätten aus (den Werkstattkosmos), können unsere SommerCamps und Jahreshauptversammlungen pimpen oder weitere coole Austausch- und Vernetzungsformate für euch anbieten.

Die neue Satzung und Gebührenordnung gilt frühestens ab nächstem Jahr, sprich erstmalig werden die neuen Beträge in 2024 abgebucht. An die Initiativen die zurzeit noch per Dauerauftrag bezahlen, treten wir wegen eines SEPA-Lastschriftmandats nochmal gesondert heran. Also, wenn wir von euch noch etwas brauchen, melden wir uns bei euch.

Alles klar? Wir hoffen, dass wir zu einem besseren Verständnis beitragen konnten.

Viele Grüße, euer VOW-Team