Ordentliche Mitgliedschaft im VOW - jetzt für (fast) alle!
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(Fast) alle Initiativen können jetzt ordentliches Mitglied werden, sofern ein gemeinnütziger* oder öffentlich-rechtlicher** Hintergrund vorliegt. Selbst wenn der Werkstatt- oder Reparaturbetrieb nur eine von vielen Seiten eures Vereins darstellt, steht euch jetzt die ordentliche Mitgliedschaft offen.
Zur Erinnerung: Bis 2023 konnten nur die Werkstätten ordentliches (damals "aktives") Mitglied werden, die als gemeinnützige Körperschaft organisiert waren und deren Hauptziel der Betrieb von offenen Werkstätten war.
Diese letzte Einschränkung ist mit der Satzungsänderung 2023 weggefallen und die ordentliche Mitgliedschaft wurde weiter gefasst.
Was heißt das genau?
Für Reparatur-Initiativen:
Ihr werden als temporäre Offenen Werkstätten in die Gruppe der Offen Werkstätten mit einbezogen. Sofern ein gemeinnütziger Hintergrund besteht, ist eine ordentliche Mitgliedschaft möglich - allerdings nicht verpflichtend.
Für Offene Werkstätten mit Gemeinnützigkeit* und Offene Werkstätten der Einrichtungen öffentlichen Rechts**:
Ihr tretet dem VOW als ordentliches Mitglied bei - auch wenn ihr nebenher noch anderen Aktivitäten nachgeht, die vielleicht sogar den Schwerpunkt eurer Arbeit ausmachen. (Die Haftpfichtversicherung gilt aber trotzdem nur für den ehrenamtlichen Werkstatt- oder Reparaturbetrieb)
Für Offene Werkstätten und Reparatur Initiativen ohne Gemeinnützigkeit bleibt alles wie gehabt:
Ihr tretet als außerordenltiche Mitglieder bei und seid ein genau so wichtiger Teil der VOW-Community.
Mehr über die Unterschiede bzw. Vorteile einer ordentlichen Mitgliedschaft erfahrt ihr hier.
Änderung der Mitgliedsart - so geht's
Bitte füllt den Mitgliedsantrag nochmal aus und schreibt eure Mitgliedsnummer drauf (OW-... oder RI-...). Das ganze einfach per Mail an buchhaltung@offene-werkstaetten.org schicken - und zack - erledigt :-)
* gemeinnütziger e.V., gGmbH etc. oder Träger mit Gemeinnützigkeit
** Einrichtungen öffentlichen Rechts wie Schulen oder Hochschulen