freiwillige Unfallversicherung

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Informationsbroschüre "Zu ihrer Sicherheit: Unfallversichert im freiwilligen Ehrenamt" des Bundesministerium für Arbeit und soziales: HIER

Der freiwillige Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung wurde ausgeweitet. Versichern können sich alle, die gewählte Ehrenamtsträger*innen in gemeinnützigen Organisationen sind, d. h. ein durch Satzung vorgesehenes offizielles Amt bekleiden (z.B. Vorstand).
Darüber hinaus kann der freiwillige Versicherungsschutz auch auf „beauftragte Ehrenamtsträger*innen“, (d.h. auf Personen, die im Auftrag des Vereins leitende, planende oder organisierende Aufgaben wahrnehmen, die nicht in der Satzung verankert sind), ausgedehnt werden.

Die Beauftragung erfolgt durch Vorstandsbeschluss. Das Protokoll wird mit dem Antrag auf freiwillige Versicherung an die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) geschickt. Der Antrag auf freiwillige Versicherung für gemeinnützige Organisationen kostet nur wenige Euro pro Person und Jahr und kann online HIER gestellt werden:

Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die eigentliche ehrenamtliche Tätigkeit, den direkten Weg von und zum Ehrenamt sowie auf Reisen im Auftrag des Vereins („Dienstreise“).

 

Über diesen Link kann außerdem eine Übersichtskarte der Bundesländer aufgerufen werden, für die jeweils alle länderspezifischen Engagementförderungen) zusammengestellt sind. Am Ende der Seite ist jeweils auch der link zu Fragen des Versicherungsschutzes im Ehrenamt zu finden. Viele Bundesländer haben subsidiäre Rahmenverträge für ehrenamtliche aktivitäten abgeschlossen.