Inventarversicherung

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Mitglieder des Verbund Offener Werkstätten e.V. genießen vergünstigte Konditionen, wenn eie eine Inventarversicherung für ihr Werkstattprojekt über den gleichen Versicherungsmakler abschließen. Ein Abschluss erfolgt aber bilateral, d.h. es gibt hier keine Gruppenversicherung. Die Ausstattung Offener Werkstätten ist einfach sehr unterschiedlich ;)

Eine pauschale Berechnungssumme gibt es nicht. Berechnungsgrundlage ist die Versicherungssumme. Hier einige Informationen, damit ihr Angebote verschiedener Anbieter vergleichen könnt:

Der Beitragssatz beträgt

 

Beispielrechnungen

z.B.
Inventar-Versicherung:
Versicherte Gefahren:
Feuer / Überspannungsschäden /Einbruch-Diebstahl mit Vandalismus / Leitungswasser / Sturm+ Hagel / Betriebsunterbrechung

1.    Variante:  Versicherungssumme:  30.000 €

Jahresbeitrag ohne Glasbruch:    5,0 o/oo aus der Versicherungssumme:             150,00 € (brutto)

Jahresbeitrag mit Glasbruch:     5,0 o/oo aus der Versicherungssumme +
                                                    0,5 o/oo aus der Versicherungssumme:             200,00 € (brutto)          

 

2.    Variante: Versicherungssumme:  50.000 €

Jahresbeitrag ohne Glasbruch:    5,0 o/oo aus der Versicherungssumme:             250,00 € (brutto)

Jahresbeitrag mit Glasbruch:     5,0 o/oo aus der Versicherungssumme +
                                                    0,5 o/oo aus der Versicherungssumme:             300,00 € (brutto)          


3.    Variante: Versicherungssumme:  100.000 €

Jahresbeitrag ohne Glasbruch:    5,0 o/oo aus der Versicherungssumme:             500,00 € (brutto)

Jahresbeitrag mit Glasbruch:     5,0 o/oo aus der Versicherungssumme +
                                                    0,5 o/oo aus der Versicherungssumme:             550,00 € (brutto)         


Gegen Zuschlag können weitere Gefahren eingeschlossen werden

•    Elementar
•    EC (Innere Unruhen, Böswillige Beschädigung, Streik oder Aussperrung, Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen)
•    Unbenannte Gefahren (DIESE GEFAHR KANN NUR IN VERBINDUNG MIT ALLEN ANDEREN GEFAHREN VERSICHERT WERDEN)
Gefahren (all-Risk-Deckung oder Allgefahrendeckung)
Ereignisse, die nicht in der Grunddeckung benannt werden.
Beispiel: Sturmschäden auch unter Windstärke 8