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explore-foerderrichtlinien

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1. Allgemeines

1.1 Fördergemeinschaft

explore – Offene Werkstatt für alle! ist ein Projekt des Verbund Offener Werkstätten (VOW) e.V., gefördert durch die Drosos Stiftung in Kooperation mit der anstiftung.

1.2 Zweck

explore – Offene Werkstatt für alle! richtet sich an Offene Werkstätten, die Projekte, Formate und Methoden testen und nachhaltig entwickeln wollen, um Jugendliche und junge Erwachsene für die Angebote Offener Werkstätten zu interessieren und sie in das Werkstattgeschehen einzubinden.

 

2. Teilnahme

2.1 Wer kann sich bewerben?
Jeder gemeinnützige Verein, der eine Offene Werkstatt betreibt. Initiativen, die nicht gemeinnützig sind, und Privatpersonen können mitmachen, wenn sie einen gemeinnützigen Trägerverein finden, der eine Offene Werkstatt betreibt, und ihre Idee deren Nutzung einschließt. Werkstätten, die nicht gemeinnützig sind, benötigen zur Einreichung einen gemeinnützigen Träger.

 

2.2 Projektidee
Die Idee muss eindeutigen Werkstattbezug haben, also auf die Nutzung einer Offenen Werkstatt abzielen oder dem Aufbau von Grundstrukturen einer Offenen Werkstatt dienen. Sie soll sich an junge Menschen zwischen 12 und 30 Jahren richten, die bislang wenig oder keinen Zugang zu den Angeboten Offener Werkstätten hatten bzw. haben. Gewünscht ist, vor allem junge Menschen zu erreichen, die aufgrund persönlicher Rahmenbedingungen mit besonderen Herausforderungen kämpfen. Ziel soll sein, sie – möglichst dauerhaft – in das Werkstattgeschehen einzubinden.

 

2.3 Unterlagen
Ideen können bis zum 21.10.2018 23:59 Uhr eingereicht werden. Nur vollständig ausgefüllte und fristgerecht eingegangene Einreichungen werden berücksichtigt. Im Falle einer Zuwendung muss bis zum 31.12.2018 eine Kopie des vollständigen und aktuell gültigen Freistellungsbescheids des beantragenden Vereins per E-Mail vorgelegt werden.

 

3. Zuwendungsrichtlinien


3.1 Auszahlung der Zuwendung
Die Zuwendung wird den ausgewählten Projekten als zweckgebundene Spende zum 01.01.2019 bereitgestellt. Grundlage der Zuwendung ist die erfolgreiche Ideeneinreichung und die Auswahl als explore-Projekt durch die Jury.

 

3.2 Förderfähige Kosten
•    Sachkosten wie Materialien, Maschinen oder Geräte, Verpflegung,...
•    Honorarkosten (in Anlehnung an die Vergütung vergleichbarer Positionen im TvÖD)
•    Mieten für Raum, Maschinen und andere Technik
•    Reise- und Übernachtungskosten (nach dem Bundesreisekostengesetz)

 

3.3 Mittelverwendung
Die bewilligten Mittel dürfen nur für das eingereichte explore-Projekt verwendet werden. Die Verwendung muss nach den Prinzipien der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfolgen. Eine Abweichung vom eingereichten Finanzplan ist in Absprache mit dem VOW e.V. möglich, insofern die zugrundeliegende Projektidee bestehen bleibt. Bei Projektabbruch behält sich der VOW e.V. die Rückforderung von nicht-verausgabten Mitteln vor. Die explore-Projekte sind für die Einhaltung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Bestimmungen zur Mittelverwendung selbst verantwortlich.

 

3.4 Projektzeitraum und Zuwendungshöhe
explore-Projekte beginnen frühestens am 01.01.2019 und sind inkl. Dokumentation (siehe 4.1-3) spätestens zum 30.09.2019 abgeschlossen. Die maximale Zuwendungssumme beträgt 12.000 Euro pro explore-Projekt.

 

3.5 Verwendungsnachweis
Nach Beendigung des Projekts muss der Träger ein Formular zur tatsächlichen Verwendung der Mittel ausfüllen. Die für das Projekt angefallenen Ausgaben sind nur im Bedarfsfall durch Kopien der Original-Belege nachzuweisen. Eine pauschale Abrechnung durch Eigenbelege ist nicht möglich. Der VOW e.V. behält sich die Rückforderung nicht verwendeter oder nicht zweckgemäß eingesetzter Mittel vor. Über die tatsächlich verausgabten Mittel stellt der Zuwendungsempfänger dem Verbund Offener Werkstätten e.V. eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) gemäß dem aktuell gültigen amtlichen Muster (§ 10 b EStG) des Bundesministeriums der Finanzen über die erhaltene Fördersumme aus.
Muster-Download hier

 

4. Dokumentation und Abschlussbericht
Die Dokumentation des Projektverlaufs ist verbindlicher Bestandteil jedes explore-Projekts und Voraussetzung für eine Zuwendung. Die Dokumentation (Texte, Bilder, Dokumente, Videos, etc.) soll nachvollziehbar darlegen, wie sich die Theorie und Praxis des Projekts entwickelt haben. Der VOW e.V. darf die entstandenen Blogeinträge und sämtliche weiteren Dokumente und Dateien veröffentlichen und uneingeschränkt verwenden.
Zur Dokumentation gehören mindestens:

4.1 Projektblog
Alle Träger eines explore-Projekts erstellen zwei Postings im dafür eingerichteten Blog auf der Seite offene-werkstaetten.org.

4.2 Reportage
Ein ausführlicher Beitrag zu jedem explore-Projekt wird von einer Mitarbeiterin des VOW e.V. zwischen 01.01.2018 und 30.09.2018 erstellt. Alle explore-Projekte unterstützen dies durch mindestens ein Interview. Werden Medien (Fotos, Videos, etc.) bereitgestellt, tragen allein die Projektträger Sorge für die Einhaltung der fotorechtlichen Bestimmungen. Entsprechende Formulare sind unter „hilfreiche Materialien“ hier zu finden.

4.3 Abschlussbericht
Nach Abschluss ihres Projekts erhalten die Träger ein Formular zur Selbstevaluation, das bis spätestens 30.September 2019 ausgefüllt und zurückgesandt werden muss.

Diese Materialien, ergänzt durch weitere Dokumente und Medien, die im Rahmen der Projekte entstanden sind, werden im CoWiki des VOW e.V. veröffentlicht.

 

 

4.4 Preisgeld Dokumentation
Die zwei Werkstätten, die Verlauf und Wirkung ihres explore-Projekts besonders nachvollziehbar darstellen, werden mit einem Preisgeld prämiert. Ausgewählt werden die Projekte beim Vernetzungstreffen 2019. Die Jury bilden die dort anwesenden Werkstatt-Macher*innen. Der erste Preis ist mit 5.000 Euro, der zweite mit 2.500 Euro dotiert. Das Preisgeld bezieht sich auf die transparente Darstellung der gemachten Erfahrungen und nicht auf die erfolgreiche Durchführung des explore-Projekts. Nach Auszahlung des Preisgelds stellen die Empfänger eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) gemäß dem aktuell gültigen amtlichen Muster (§ 10 b EStG) des Bundesministeriums der Finanzen über die erhaltene Summe aus.
Muster-Download hier

 

5. Vereinbarungen zum Kinder-/Jugendschutz
Der Einhalt der gesetzlichen Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz bei der Durchführung von explore-Projekten mit minderjährigen Teilnehmer*innen liegt allein in der Verantwortung des durchführenden Vereins.
Hilfreiche Materialien (z.B. Einverständniserklärung zur Teilnahme Minderjähriger) hier

 

6. Verwendung Programmlogo
In allen zuwendungsbezogenen Publikationen, z.B. Programmheften, Broschüren, Flyern, Plakaten, Transparenten, Webseiten und Ähnlichem ist das Programmlogo, sowie der Satz: "explore-Offene Werkstatt für alle! ist ein Projekt des Verbund Offener Werkstätten e.V., gefördert von der Drosos Stiftung in Kooperation mit der anstiftung." an gut wahrnehmbarer Stelle aufzunehmen.
Download Programmlogo: hier

 

7. Anerkennung der Förderrichtlinien
Mit der Einsendung einer Projektidee erkennen die Einreichenden die Förderbedingungen des VOW e.V. an. Durch die Teilnahme an der Ausschreibung erwachsen dem VOW e.V. keine Rechtspflichten gegenüber den Einreichenden.

Die Förderrichtlinien als PDF downloaden.